Handwerksordnung und Geigenbau

Mit der Neuordnung der Handwerksordnung hat auch den Geigenbau das Schicksal der meisten Handwerksberufe erfahren. Was es früher unabdingbar, dass eine geregelte handwerkliche Ausbildung Voraussetzung für eine Tätigkeit als Geigenbauer und eine Meisterprüfung Bedingung für eine Selbständigkeit war, ist dies nun für jedermann, der sich berufen fühlt, möglich.

Dies ist aus meiner Sicht sehr bedauerlich, nicht weil ich Konkurrenz fürchte, sondern der begründete Verdacht besteht, dass etliche alte Instrumente durch selbsternannte „Geigenbauer“ kaputtrepariert werden.

Eins der möglichen Beispiele, derer ich schon viele gesehen habe, können Sie auf dem folgenden Bild sehen: Es zeigt die Deckeninnenseite von der Stimmstockregion. Durch das vielfache laienhafte Verstellen der Stimme mit vermutlich voller Saitenspannung und einem schlecht passenden Stimmstock ist die Decke an dieser Stelle sehr rampuniert.
Stimmstockstelle nach unsachgemäßer Verstellung
(so kann kein Stimmstock mehr passgenau eingepasst werden)
Immerhin handelt es sich oftmals um sehr wertvolle und unwiederbringliche Instrumente, die auch durch Unkenntnis der Besitzer in die „falschen“ Hände geraten. Gerade das Gebiet der Restaurierung gehört in die Hände erfahrener Geigenbaumeister, die ihr Handwerk nicht nur gelernt haben, sondern auch verstehen.

Weniger Bedenken habe ich allerdings bei den selbstberufenen „Kollegen“, die neue Instrumente bauen.

Hier greifen sehr schön die bekannten Marktmechanismen und schlechte Geigen kauft kaum jemand.

Einziges Risiko hierbei: bei geringer oder fehlender Erfahrung kann leicht mal eine Geigendecke zu dünn werden oder der Lack bleibt zu weich. Die Folge kann eine Verschlechterung der Klangqualität sein.

Ach ja, fast vergessen: obgleich nun der Schutz vieler Gewerke durch die Handwerkskammern weggefallen ist, so haben die Kammern an eins natürlich gedacht: wir Geigenbauer(einschl. der selbsternannten) müssen natürlich Pflichtmitglieder der öffentlich-rechtlichen Kammern bleiben. So sichern sie sich ihre Existenz und haben ihre finanziellen Möglichkeiten auf dem Rücken der gelernten Handwerker sogar noch ausgebaut.
Und welche Folgen hat dies nun für mich?
Ich werde mir genau überlegen, ob es Sinn macht, Praktikanten oder auch Auszubildende in meiner Werkstatt zu beschäftigen. Vielleicht ist das Risiko einfach zu groß, dass nach 2 Wochen Praktikum oder einer abgebrochenen Ausbildung ein neuer „Kollege“ auf die Instrumente(s.o.) losgelassen werden.
Wenn dies wirklich so eintritt, hätte das natürlich auch fatale Folgen für unseren Beruf. Denn man kann ja zu den Traditionen im Handwerk stehen, wie man will, die Grundlagen, die in den 3 Ausbildungsjahren vermittelt werden, sind unabdingbar, um vernünftig arbeiten zu können.

4 Antworten auf „Handwerksordnung und Geigenbau“

  1. Hallo, sehen Sie mal nicht zu schwarz mit der sogenannten Öffnung des Marktes.
    In England gibt es ja auch gute Geigenbauer ohne unsere Meisterprüfungen. Die meisten kaputtrestaurierten wertvollen alten Instrumente gingen durch die Hände von Geigenbaumeistern, denn die haben die eingreifendsten Reparaturen durchgeführt. Viele neuere Erkenntnisse im Geigenbau wurden von Laien (Enthusiasten) erbracht.
    Respekt verbleibt in jedem Fall vor dem der sich als Meister in der Reparatur oder im Neubau zeigt. Im Handwerk siegt die Qualität!

  2. Hallo Herr Baum,
    jeder kann ja nur aus seiner Erfahrung berichten. Leider musste ich schon etliche „verdorbene“ auch ehemals schöne Instrumente ansehen.
    Selbstverständlich gibt es gute Geigenbauer ohne Meisterprüfung, aber auch diese benötigen eine fundierte Ausbildung. Das Problem ist eben, dass jemand ohne Grundlagenkenntnisse oft unbedarft an Instrumenten „herumrepariert“. Die Besitzer, die Vertrauen in den Reparateur setzen, haben auch selten die Sachkenntnis, den Erfolg einer Reparatur zu beurteilen. Leider bleiben die Instrumente dabei langfristig auf der Strecke. Welche vielen neueren Erkenntnisse im Geigenbau meinen Sie denn, die durch Laien erbracht wurden?
    PS ich kenne im Übrigen auch Laien, die sehr gute Instrumente bauen, aber wie in meinem Beitrag ja gesagt, greifen gerade bei neuen Instrumenten die Marktregularien. Für alte Instrumente ist es da leider oft zu spät

  3. Reparaturen durften auch schon in Zeiten des „Meisterzwanges“ von JEDERMANN durchgeführt werden. Zum einem wenn man Eigentümer des Instrumentes ist/war, zum anderen als Geigenhändler zum Zwecke eines gewinnbringenden Wiederverkaufes! Als Geigenhändler ist/war man Mitglied der IHK und man durfte jederzeit diese handwerkliche Tätigkeit durchführen. Dabei spielte es keine Rolle welchen Wert das Instrument hat.

    Viel schlimmer finde ich das jeder Arzt eine Praxis eröffnen darf (auch ohne Dr.-Titel) Arzthelferinnen ausbilden, ohne den Nachweis von betriebswirschaftlichen, rechtlichen, und pädagogischen Kentnissen zu erbringen, die mit der Meisterprüfung vergleichbar sind. Aufgrund seines akademischen Bildungsgrades hält man das für selbstverständlich. Die Realität zeigt heute ein anderes Bild.

  4. Hallo,
    die Handwerkskammer schützten auch bei Reparaturen, wenn diese gewerbsmäßig und regelmäßig ausgeübt wurden. Natürlich konnte immer jeder seine eigenen Instrument reparieren, wie er lustig war. Das trifft natürlich auch für einen Geigenhändler zu, der ja nicht gewerbsmäßig für Dritte Instrumente reparariert, sondern der versucht, seine optimal für einen profitablen Verkauf vorzubereiten.
    Ich bezweifel auch, dass alle Geigenhändler Mitglied der IHK waren.
    Ich bin aber Ihrer Ansicht, dass jeder, der einen jungen Menschen ausbildet, dafür auch eine Qualifikation nachweisen sollte, ein akademisches Studium per se ist sicher nicht ausreichend. Was die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse angeht, kann man die Ärzteschaft in der heutigen Zeit nur bedingt als freie Unternehmer bezeichnen (Budget/Abrechnung mit Kasse und nicht mit dem Kunden(Patienten), aber sammeln müssen wir für den Berufsstand, so glaube ich, wohl nicht…

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