Mit der Neuordnung der Handwerksordnung hat auch den Geigenbau das Schicksal der meisten Handwerksberufe erfahren. Was es früher unabdingbar, dass eine geregelte handwerkliche Ausbildung Voraussetzung für eine Tätigkeit als Geigenbauer und eine Meisterprüfung Bedingung für eine Selbständigkeit war, ist dies nun für jedermann, der sich berufen fühlt, möglich.