Als Geigenbauer bin ich ja froh und sehr dankbar, viele nette und zuverlässige Kunden zu haben. Doch wenn man sich im Geigenbau in die gefährlichen Niederungen des Internets begibt, erlebt man doch so seine Überraschungen. Und hier besonders, wenn man wie ich auch einen Internetshop betreibt.
Als Verbraucher finde es selbst immer sehr angenehm, wenn ich erst bezahlen muss, wenn die Ware auch bei mir ist. Also wenn der klassische Rechnungskauf stattfindet.
Wie oben geschrieben, habe ich als Geigenbauer in meiner Werkstatt in 25 Jahren Praxis nur gute Erfahrungen gemacht und so bot ich in meinem Shop auch Rechnungskauf an……
Sie ahnen sicher schon was kam.
- Ware mit Rechnung rausgeschickt
- Kunden angerufen, Zahlung vergessen, falsche Kontonummer?
- Kunden nochmals angerufen…..(oh entschuldigen Sie bitte, mach ich sofort)
- Mahnung geschickt
- gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt
- Vollstreckungsbescheid erwirkt
- Nachricht gekommen, Kunde hatte schon eine Eidesstattliche Versicherung(früher Offenbarungseid) abgegeben und zwar bevor er bestellt hatte daher:
- Strafanzeige
Nun sind das glücklicher Weise Einzelfälle, aber nach Rücksprache mit „Shopkollegen“ oft die gleichen „Pappenheimer“
Dies musste natürlich Folgen haben und ich hoffe, jeder kann das verstehen. Im meinem Shop kann man die ersten Bestellung nun nur noch mit Kreditkarte, Paypal, Vorkasse oder Nachnahme bezahlen.
Mein Fazit:
Um mit Rechnung oder Lastschrift zahlen zu können, ist es doch besser, man kennt sich ein wenig genauer.