Ich habe eher durch Zufall herausgefunden, dass im Zuge von Abbrucharbeiten bei Kernkraftwerken radioaktives Material „freigemessen“ wird. Dies bedeutet nichts anderes, dass radioaktives Material aus dem kontrollierten Bereich des Atomrechts ausgesondert wird und in den „Stoffkreislauf“ gelassen wird.
Was bedeutet dies nun für uns Bürger? Zunächst landen Abfälle auf normalen Mülldeponien. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, dass „freigemessene“ Metalle eingeschmolzen werden und in die Metallverarbeitende Instustrie als Rohstoff gelangt. Dies kann bedeuten, dass Metall von Brillengestellen, Zahnspangen, Autoteile und alle weiteren metallhaltigen Produkte radioaktiv strahlen können. Bauschutt kann für Straßen-, Spielplatz oder Sportplatzbau verwendet werden.
Um das Wort „freimessen“ einmal zu erklären: ist ein radioaktiver Stoff freigemessen, strahlt der nur juristisch nicht (ja solche Formulierungen gibt es im Bürokratendeutsch) real natürlich sehr wohl. Und es kommen riesige Mengen von solchen radioaktiven Materialen in unserere Umwelt. Allein aus dem Abruch des AKW Lubmin werden nach Betreiberangaben ca. 1.200.000 Mg = t radiologisch restriktionsfreies Material und ca. 500.000 Mg = t freizumessende Reststoffe in den Wirtschaftskreislauf bzw. zur Deponierung als gewöhnliche Abfälle verbracht werden. Nur ca. 100.000 Mg = t radioaktive Reststoffe müssen später als radioaktive Abfälle zwischen- bzw. endgelagert werden. D.h. allein aus einem AKW werden 500000 Tonnen radioaktives Material unwiederbringlich in die Umwelt entlassen. Damit sparen die reichen Konzerne Milliarden an Entsorgungskosten. Die Hintergrundstrahlung wird steigen und wir riskieren u.U. unsere Gesundheit. Besonders empfindlich sind durch ihr schnelles Zellwachtum Kinder (besonders Embryonen). Nicht umsonst sind die Leukämieerkrankungen von Kindern unter 5 Jahren in der Umgebung von Kernkraftwerken signifikant erhöht.
Spätestens nach dem Desaster von Asse sollte auch jedem klar sein, dass Vertrauen in Sicherheitsgutachten völlig unangebracht sind. Bevor die Entsorgungsfrage nicht geklärt ist, ist ein Betrieb der AKW unverantwortlich. Wer kann für die nächsten 500000 Jahre eine Sicherheit gewährleisten?